Betriebsoptimierung von Druckluftnetzen

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Bedingungen Betriebsoptimierung von Druckluftnetzen

Dokument DL-02a

1. Gegenstand

Anwendungsbereich

Betriebsoptimierung von Druckluftnetzen im Gewerbebereich.

Beschreibung

Betriebsoptimierung von Druckluftnetzen durch drei verschiedene Massnahmen: die Reduktion von Leckagen (mit einem Pauschal- oder Analyseansatz), die Netzoptimierung (Reduktion Betriebsdruck) und die Netzabschaltung.

2. Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in Tabelle 1 festgelegt.

Kriterium Altes System Neues System
Energieeffizienz Ausschliesslich Druckluftnetze, welche durch Druckluftkompressoren mit einer gesamten elektrischen Nennleistung (Motoren) bis 160 kW und in einen Druckbereich von 4 bis 15 bar betrieben sind, sind Gegenstand dieser Massnahmen.
Einsparungen Die verschiedenen Massnahmen können kombiniert werden. Dennoch sind die einzelnen und kumulierten anrechenbaren Stromeinsparungen auf maximal 20 % begrenzt.
Reduktion von Leckagen Pauschalansatz:
Dieser Ansatz kann nur bis zu einer gesamten elektrischen Nennleistung der Motoren von 30 kW (altes System) angewendet werden. Die anrechenbaren Stromeinsparungen der Massnahme sind auf maximal 3 % des alten Stromverbrauchs begrenzt.

Systemansatz:
Die Leckagenanalyse muss mit einem professionellen Lecksuchgerät durchgeführt werden. Folgende Ergebnisse von der Analyse sind zu dokumentieren:
  • Jährlicher Stromverbrauch des alten Zustandes
  • Leckagemenge
  • Einsparung
Die Analyse muss die möglichen Optimierungsmassnahmen des neuen Druckluftsystems aufzeigen sowie die Berechnung der Stromeinsparungen aufgrund der Leckagemenge aufzeigen (Siehe Dokumentation DL-02).
Umsetzung Im Fall eines Systemansatzes muss die Analyse durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmen durchgeführt werden.

3. Nachweis

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

# Dokument / Nachweis
1. Im Fall eines Analyseansatzes: Bericht der Leckageanalyse (Format PDF), inkl. Datum und Unternehmen, welches die Analyse durchgeführt hat (UID, Name und Sitz)
2. Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)

4. Förderbedingungen

Allgemeine Rahmenbedingungen für unsere Fördermassnahmen.

# Bedingungen
1. Der Förderbetrag muss mindestens CHF 50.- pro Massnahme (entspricht Einsparungen von ca. 2500 kWh über die gesamte Laufzeit) erreichen, sodass diese Massnahme ausbezahlt wird. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Ansprechperson von ebs, um zu erfahren, ob es sich lohnt, ein Fördergesuch einzureichen.
2. Sie müssen Kunde oder Kundin der ebs Energie AG sein und das über die Kundennummer belegen. Die Kundennummer finden Sie auf einer der Rechnungen, welche Sie von ebs erhalten haben.
3. Sie müssen alle Angaben vollständig und korrekt ausfüllen. Bei Falschangaben kann der geförderte Betrag zuzüglich der mit der Massnahme verbundenen Arbeitsaufwands von ebs vollumfänglich von Ihnen zurückgefordert werden.
4. Sie sind kein/e stromintensive/r Endverbraucher/in (Stromkosten machen mindestens 20% der Bruttowertschöpfung aus oder Voraussetzungen für Rückerstattung Netzzuschlag werden erfüllt) und die hier gemeldete Massnahme wird nicht im Rahmen einer Zielvereinbarung (oder anderen gesetzlichen Auflagen wie z.B. Grossverbraucherartikel) mit dem Bund oder einem Kanton angerechnet. Bei festgestellten Zweitförderungen von Bund (ProKilowatt etc.), Kantonen, Bezirken und Gemeinden kann der geförderte Betrag zuzüglich der mit der Massnahme verbundenen Arbeitsaufwands von ebs vollumfänglich zurückgefordert werden.
5. Sie haben kein Rechtsanspruch auf den Förderbeitrag von ebs und die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen durch ebs sowie vorbehältlich verfügbarer Budgetmittel. Der Förderbeitrag ist auf CHF 5'000.– pro Kunde/Kundin und Massnahme begrenzt (ein höherer Beitrag ist möglich, wird jedoch erst nach Akzeptanz der Massnahme durch das Bundesamt für Energie ausbezahlt).
6. Die Massnahme muss nach dem 01.01.2025 umgesetzt worden sein.