Ersatz von Beleuchtung für Tennis-/Fussballplätze
Bedingungen Beleuchtungsanlagen für Tennis- und/oder Fussballplätze im Freien
Dokument BE-03a
1. Gegenstand
Beleuchtungsanlagen für Tennis- und/oder Fussballplätze im Freien.
Ersatz oder Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen oder Teilen davon, unter anderem Leuchtenersatz oder -umbau und/oder Installation und Parametrisierung von (zusätzlichen) Detektions- und Steuerungskomponenten.
2. Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in Tabelle 1 festgelegt.
| Kriterium | Altes System | Neues System |
|---|---|---|
| Qualitätsnachweis | – |
Beleuchtungsstärke der Neuanlage um höchstens 20% über dem Normwert aus
der SN EN 12193:2019 Tabelle A.16 (Tennis) und A.21 (Fussball)
Einhaltung der SN EN 12193:2019 sowie SLG301:2020, SLG302:2021, SLG306:2021. |
| Altes / Neues System | ||
| Umsetzung | Planung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmung durchgeführt und nach dem Abschluss messtechnisch geprüft werden. | |
| Entsorgung | Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können. | |
3. Nachweis
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
| # | Dokument / Nachweis |
|---|---|
| 1. | Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG) |
| 2. | Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.). |
| 3. | Ein messtechnischer Bericht (Format PDF) mit Dokumentation der korrekten Beleuchtungsstärken nach der Einregulierung. |
| 4. | Angaben zur neuen Anlage (Projektbeschrieb mit Leuchten- und Steuerungsspezifikationen). |
4. Förderbedingungen
Allgemeine Rahmenbedingungen für unsere Fördermassnahmen.
| # | Bedingungen |
|---|---|
| 1. | Der Förderbetrag muss mindestens CHF 50.- pro Massnahme (entspricht Einsparungen von ca. 2500 kWh über die gesamte Laufzeit) erreichen, sodass diese Massnahme ausbezahlt wird. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Ansprechperson von ebs, um zu erfahren, ob es sich lohnt, ein Fördergesuch einzureichen. |
| 2. | Sie müssen Kunde oder Kundin der ebs Energie AG sein und das über die Kundennummer belegen. Die Kundennummer finden Sie auf einer der Rechnungen, welche Sie von ebs erhalten haben. |
| 3. | Sie müssen alle Angaben vollständig und korrekt ausfüllen. Bei Falschangaben kann der geförderte Betrag zuzüglich der mit der Massnahme verbundenen Arbeitsaufwands von ebs vollumfänglich von Ihnen zurückgefordert werden. |
| 4. | Sie sind kein/e stromintensive/r Endverbraucher/in (Stromkosten machen mindestens 20% der Bruttowertschöpfung aus oder Voraussetzungen für Rückerstattung Netzzuschlag werden erfüllt) und die hier gemeldete Massnahme wird nicht im Rahmen einer Zielvereinbarung (oder anderen gesetzlichen Auflagen wie z.B. Grossverbraucherartikel) mit dem Bund oder einem Kanton angerechnet. Bei festgestellten Zweitförderungen von Bund (ProKilowatt etc.), Kantonen, Bezirken und Gemeinden kann der geförderte Betrag zuzüglich der mit der Massnahme verbundenen Arbeitsaufwands von ebs vollumfänglich zurückgefordert werden. |
| 5. | Sie haben kein Rechtsanspruch auf den Förderbeitrag von ebs und die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen durch ebs sowie vorbehältlich verfügbarer Budgetmittel. Der Förderbeitrag ist auf CHF 5'000.– pro Kunde/Kundin und Massnahme begrenzt (ein höherer Beitrag ist möglich, wird jedoch erst nach Akzeptanz der Massnahme durch das Bundesamt für Energie ausbezahlt). |
| 6. | Die Massnahme muss nach dem 01.01.2025 umgesetzt worden sein. |